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Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften (StromStBefNGB k.a.Abk.)

B. v. 01.07.2019 BGBl. I S. 908 (Nr. 24); Geltung ab 01.07.2019
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Juli 2019 StromStBefNG Artikel 7

Nach Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 856) wird hiermit bekannt gemacht, dass die zu dem vorbezeichneten Gesetz erforderlichen beihilferechtlichen Anzeigen bei der Europäischen Kommission am 27. Februar 2019 erfolgt sind. Das Gesetz ist damit in der Hauptsache und vorbehaltlich Artikel 7 Absatz 2 und 3 des Gesetzes mit Wirkung vom 1. Juli 2019 in Kraft getreten.


Schlussformel



Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Rißmann