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Zitierungen von § 74 ZApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 73 ZApprO Durchführung des schriftlichen Teils
... mindert sich entsprechend. Für das Bestehen des schriftlichen Teils nach § 74 Absatz 1 und bei der Bewertung des schriftlichen Teils nach § 75 ist von der verminderten Zahl der ...
§ 75 ZApprO Bewertung des schriftlichen Teils
... Hat der oder die Studierende den schriftlichen Teil nach § 74 Absatz 1 bestanden, lautet die Note 1. „sehr gut", wenn er oder sie mindestens 75 ...
§ 76 ZApprO Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils
... teilgenommen haben, und 5. die durchschnittliche Prüfungsleistung der in § 74 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 als Bezugsgruppe genannten ...
§ 134 ZApprO Abweichende Regelungen (vom 01.10.2021)
... dem 10. Juli 2024 durchgeführt. (6) Ist eine Berechnung der Bestehensgrenze nach § 74 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 noch nicht möglich, weil nicht mehr als 15 Prozent der Studierenden, die an demselben ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... und der Zahnmedizin,". c) Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 9. 38. In § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „nach der Mindeststudienzeit von fünf Jahren" durch die ... dem 10. Juli 2024 durchgeführt. (6) Ist eine Berechnung der Bestehensgrenze nach § 74 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 noch nicht möglich, weil nicht mehr als 15 Prozent der Studierenden, die an demselben ...