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Artikel 4 - Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)

Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2019 BAföG-AuslandszuschlagsV § 5


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Zitierungen von Artikel 4 26. BAföGÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 26. BAföGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 26. BAföGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 26. BAföGÄndG Inkrafttreten
... 1. August 2020 in Kraft. (3) Artikel 3 tritt am 1. August 2021 in Kraft. (4) Artikel 4 tritt am 1. August 2019 in Kraft. (5) Artikel 5 tritt am 1. September 2019 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland und zur Änderung der Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
V. v. 15.07.2022 BGBl. I S. 1162
Artikel 1 BAföG-AuslandszuschlagsVuaÄndV Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
... bei einer Ausbildung im Ausland vom 25. Juni 1986 (BGBl. I S. 935), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1048 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 1 wird ...