Artikel 11 - Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (SoMiBG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung des Telemediengesetzes


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Juli 2019 TMG § 14

In § 14 Absatz 2 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179, 251), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2017 (BGBl. I S. 3530) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" die Wörter „der Behörden der Zollverwaltung und der nach Landesrecht zuständigen Behörden zur Wahrnehmung ihrer Prüfungsaufgaben nach § 2 Absatz 1 und 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und zur Verhütung und Verfolgung von damit zusammenhängenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 11 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 SoMiBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoMiBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 19.11.2020 BGBl. I S. 2456
Artikel 1 TMGuaÄndG Änderung des Telemediengesetzes
... Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179, 251), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. Juli 2019 (BGBl. I S. 1066 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem Abschnitt 1 wird ...


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