Artikel 21 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Die
Artikel 10 und
10a treten mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. August 2019.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
B. v. 10.08.2022 BGBl. I S. 1385
Berichtigung TAMGEGB ... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 wird aufgehoben. 2. Artikel 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
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