Artikel 1 - Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (GenTSNOV k.a.Abk.)

V. v. 12.08.2019 BGBl. I S. 1235 (Nr. 30); Geltung ab 01.03.2021, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 1 Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen


Artikel 1 ändert mWv. 1. März 2021 GenTSV

(gesamter Text siehe Gentechnik-Sicherheitsverordnung - GenTSV)



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