Artikel 4 - Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (GenTSNOV k.a.Abk.)

V. v. 12.08.2019 BGBl. I S. 1235 (Nr. 30); Geltung ab 01.03.2021, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 1. März 2021 GenTSV

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. März 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gentechnik-Sicherheitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1995 (BGBl. I S. 297), die zuletzt durch Artikel 57 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. August 2019.



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