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Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (2. DirektZahlDurchfVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. September 2019.

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