Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben
§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Rindfleisch hinsichtlich des Verkaufs von zur Ausfuhr bestimmtem Rindfleisch mit Knochen aus Beständen bestimmter Interventionsstellen zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen im Falle des Entbeinens vor der Ausfuhr.
interne Verweise§ 5 RindFlEntbV Bescheinigung ... bescheinigt dem Beteiligten nach Abschluß der Entbeinung die den Vorschriften der in § 1 genannten Rechtsakte entsprechende Durchführung der Entbeinung. Die Bescheinigung ist der ...
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