Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben
§ 4 Entbeinung
Das Rindfleisch wird unter Überwachung der Bundesanstalt entladen, aufgetaut, verwogen, entbeint und verpackt.
interne Verweise§ 2 RindFlEntbV Zuständigkeit ... ist zuständig 1. für die Überwachung der Entbeinung (§ 4 ), 2. für die Sicherung der Nämlichkeit der das entbeinte Fleisch ...
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