Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung (ApBetrOuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen auf Grund

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des § 21 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 und 1a des Apothekengesetzes, von denen Absatz 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 34 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert und Absatz 2 Nummer 1a durch Artikel 20 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190) eingefügt worden ist, das Bundesministerium für Gesundheit sowie

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des § 78 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes, der durch Artikel 52 Nummer 24 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit:



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