Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung (ApBetrOuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 AMPreisV § 3, § 7

Die Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „16 Cent" durch die Angabe „21 Cent" ersetzt.

2.
In § 7 wird die Angabe „2,91 Euro" durch die Angabe „4,26 Euro" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ApBetrOuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ApBetrOuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 ApBetrOuaÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2020 in ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2870
Artikel 6 ApoStG Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
... Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1450 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Notdienstes" die Wörter ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed