Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (1. InsoBekVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 9 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 3 der Insolvenzordnung, von denen Satz 2 zuletzt durch Artikel 149 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) und Satz 3 zuletzt durch Artikel 12 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2553) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:



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