Artikel 5 - Zwölfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (12. GGRVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.10.2019 BGBl. I S. 1472, 1744 (Nr. 37); Geltung ab 01.01.2019, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 5 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft. Artikel 1 Nummer 4 und Artikel 2 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Oktober 2019.



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