Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See (GGVSeeNB 2019 k.a.Abk.)

B. v. 21.10.2019 BGBl. I S. 1475 (Nr. 37); Geltung ab 01.11.2019
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. November 2019 GGVSee § 2, § 6, § 16a

Auf Grund des Artikels 4 der Verordnung vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1472) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutverordnung See in der vom 1. November 2019 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3862; 2018 I S. 131) und

2.
den teils am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen, teils am 1. November 2019 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Gefahrgutverordnung See - GGVSee)



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