Artikel 1 - Neuntes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (9. StUGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. November 2019 StUG § 20, § 21

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 5 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 410) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 20 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „2019" durch die Angabe „2030" ersetzt.

2.
In § 21 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „2019" durch die Angabe „2030" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 1 Neuntes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 9. StUGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. StUGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
B. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4129
Bekanntmachung StUGNB
... 10. März 2017 (BGBl. I S. 410), 8. den am 21. November 2019 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1564 ), 9. den am 27. Juni 2020 in Kraft getretenen Artikel 164 der Verordnung vom 19. Juni ...

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 164 11. ZustAnpV Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1564 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Innern" durch die Wörter ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed