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Neuntes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (9. StUGÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. November 2019 StUG § 20, § 21

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 5 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 410) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 20 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „2019" durch die Angabe „2030" ersetzt.

2.
In § 21 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „2019" durch die Angabe „2030" ersetzt.


Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. November 2019.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel