Die Prüfung nach
§ 2 gliedert sich in drei Prüfungsteile:
- 1.
- Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse" nach den §§ 6 bis 10,
- 2.
- Prüfungsteil „Betriebliches Management" nach den §§ 11 bis 16 sowie
- 3.
- Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt" nach den §§ 17 bis 20.