Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.12.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 4 - Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung (VTMFPrV)

V. v. 25.10.2019 BGBl. I S. 1567, 2020 I S. 100; aufgehoben durch § 27 V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 2977
Geltung ab 31.12.2019; FNA: 806-22-6-60 Berufliche Bildung
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§ 4 Gliederung der Prüfung



Die Prüfung nach § 2 gliedert sich in drei Prüfungsteile:

1.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse" nach den §§ 6 bis 10,

2.
Prüfungsteil „Betriebliches Management" nach den §§ 11 bis 16 sowie

3.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt" nach den §§ 17 bis 20.



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