Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.12.2020 aufgehoben
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§ 15 - Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung (VTMFPrV)

V. v. 25.10.2019 BGBl. I S. 1567, 2020 I S. 100; aufgehoben durch § 27 V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 2977
Geltung ab 31.12.2019; FNA: 806-22-6-60 Berufliche Bildung
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§ 15 Prüfungsbereich „Personalorganisation"


§ 15 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) 1Im Prüfungsbereich „Personalorganisation" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Personalbedarf ermitteln zu können, den Personaleinsatz entsprechend den betrieblichen und rechtlichen Anforderungen sicherstellen zu können und eine systematische Personalentwicklung durchführen zu können. 2Dazu gehört die Fähigkeit, Entwicklungspotenziale der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einschätzen zu können, Qualifizierungsziele festlegen zu können sowie deren Erreichen durch zielgerichtete Maßnahmen sicherstellen zu können.

(2) In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1.
Ermitteln des zukünftigen quantitativen und qualitativen Personalbedarfes sowie notwendiger Personalbeschaffungs- und -entwicklungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von Fremdleistungen,

2.
Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen,

3.
Planen der Personalgewinnung und der Auswahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

4.
Festlegen der Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche, Übertragen von Aufgaben und Pflichten auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihrer persönlichen und fachlichen Eignung,

5.
Beurteilen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und

6.
Planen von Schulungen und Einweisungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

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Zitierungen von § 15 VTMFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 VTMFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VTMFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 VTMFPrV Gliederung der Prüfung
... 10, 2. Prüfungsteil „Betriebliches Management" nach den §§ 11 bis 16 sowie 3. Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt" nach den ...
§ 11 VTMFPrV Prüfungsbereiche
... geprüft: 1. Betriebsorganisation (§ 14), 2. Personalorganisation ( § 15 ) und 3. Personalführung (§ ...


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