Artikel 25 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 (StV-DSAnpUG-EU k.a.Abk.)

Artikel 25 Änderung der Luftfahrzeugpfandrechtsregisterverordnung


Artikel 25 ändert mWv. 26. November 2019 LuftRegV § 11

In § 11 Absatz 2 der Luftfahrzeugpfandrechtsregisterverordnung vom 2. März 1999 (BGBl. I S. 279), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 12 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2713) geändert worden ist, werden die Wörter „Anlage zu § 126 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Grundbuchordnung" durch die Wörter „Artikel 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679" ersetzt.



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