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Fünftes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (5. DRiGÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. November 2019 DRiG § 5a, § 5d

Das Deutsche Richtergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 5a Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „vier" durch das Wort „viereinhalb" ersetzt.

2.
In § 5d Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „viereinhalb" durch das Wort „fünf" ersetzt.


Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. November 2019.


Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Christine Lambrecht