Artikel 1 - Drittes Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes (3. BDBOSGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des BDBOS-Gesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. Dezember 2019 BDBOSG § 2, § 2a

Das BDBOS-Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2039), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 4 werden nach dem Wort „sowie" die Wörter „der Bundeswehr und" eingefügt.

b)
In Satz 5 wird die Angabe „(Nutzer)" gestrichen.

2.
Dem § 2a wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Nutzer des Digitalfunks BOS sind die zur Teilnahme am Digitalfunk BOS berechtigten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben nach § 2 Absatz 1 Satz 5 in Verbindung mit § 57 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des Telekommunikationsgesetzes sowie die Bundeswehr."

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. BDBOSGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. BDBOSGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 41 11. ZustAnpV Änderung des BDBOS-Gesetzes
... sowie § 16 Satz 1 des BDBOS-Gesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2039), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1850 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Innern" durch die Wörter ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed