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Artikel 2 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (5. BeschVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1865 (Nr. 43); Inkrafttreten offen, siehe Artikel 3
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Artikel 2 Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 0. Dezember 0000 BeschV offen

§ 26 Absatz 3 der Beschäftigungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„(3) Für britische Staatsangehörige, die am Tag vor dem Tag des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ein Aufenthaltsrecht nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern für das Bundesgebiet besitzen, bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers keiner Zustimmung. Tag des Austritts ist der Tag, an dem der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union wirksam wird, sofern bis zu diesem Zeitpunkt kein Austrittsabkommen im Sinne von Artikel 50 Absatz 2 Satz 2 des Vertrages über die Europäische Union in Kraft getreten ist. Britische Staatsangehörige sind Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne der Neuen Erklärung der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland vom 31. Dezember 1982 über die Bestimmung des Begriffs „Staatsangehörige" in Verbindung mit der Erklärung Nr. 63 im Anhang der Schlussakte der Regierungskonferenz, auf der der Vertrag von Lissabon angenommen wurde."

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Zitierungen von Artikel 2 Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 5. BeschVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. BeschVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 5. BeschVÄndV Inkrafttreten
... gibt den Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt bekannt. (2) Artikel 2 tritt am ersten Tag des sechsundzwanzigsten Monats, der auf den Kalendermonat folgt, in dem Absatz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 23.03.2020 BGBl. I S. 655; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233
Artikel 1 BeschVuAufenthVÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1865 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 wird wie ...