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Artikel 16 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (VSBGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 16 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2020 in Kraft.

(2) Am Tag nach der Verkündung*) treten in Kraft:

1.
Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b,

2.
die Artikel 2, 12, 14 und 15.

(3) Artikel 13 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Dezember 2019.

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