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§ 27 - Industriemeister-Printmedien-Fortbildungsprüfungsverordnung (IMPMedFPrV)

V. v. 27.11.2019 BGBl. I S. 1975 (Nr. 44); aufgehoben durch § 32 V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3050
Geltung ab 31.12.2019; FNA: 806-22-6-64 Berufliche Bildung
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§ 27 Bewerten der Prüfungsleistungen und der Projektarbeit



(1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.

(2) 1Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen" sind die Prüfungsleistungen für jeden Prüfungsbereich gesondert zu bewerten. 2Aus den einzelnen Bewertungen ist als Bewertung für den Prüfungsteil das arithmetische Mittel zu berechnen.

(3) Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen" sind als Prüfungsleistungen zu bewerten:

1.
die schriftliche Situationsaufgabe nach § 17,

2.
die schriftliche Situationsaufgabe nach § 21 und

3.
die Bestandteile der Projektarbeit:

a)
schriftliche Hausarbeit nach § 25 Absatz 1 Nummer 1,

b)
Präsentation nach § 25 Absatz 1 Nummer 2 und

c)
Fachgespräch nach § 25 Absatz 1 Nummer 3.

(4) 1Für die Bewertung der Projektarbeit wird zunächst aus der Bewertung der Präsentation und der Bewertung des Fachgesprächs als zusammengefasste Bewertung das arithmetische Mittel berechnet. 2Aus dieser zusammengefassten Bewertung und der Bewertung der schriftlichen Hausarbeit wird wiederum das arithmetische Mittel berechnet. 3Das Ergebnis ist die zusammengefasste Bewertung für die Projektarbeit.

 
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Zitierungen von § 27 IMPMedFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 IMPMedFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IMPMedFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 IMPMedFPrV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
... befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung der §§ 27 und 28 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile ... Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen sich die Anteile nach § 27 Absatz 2 Satz 2 oder § 28 Absatz 4 Satz 2 entsprechend ihrem Verhältnis zueinander. Allein ...
§ 28 IMPMedFPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
... sowie 4. die zusammengefasste Bewertung für die Projektarbeit nach § 27 Absatz 4 Satz 3 . (3) Der Bewertung für den Prüfungsteil „Grundlegende ...
Anlage IMPMedFPrV (zu den §§ 27 und 28) Bewertungsmaßstab und -schlüssel