Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2020 aufgehoben
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Eingangsformel - Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2020 (LuftVStAbsenkV 2020)

V. v. 29.11.2019 BGBl. I S. 2033 (Nr. 45); aufgehoben durch § 2 V. v. 02.04.2020 BGBl. I S. 762
Geltung ab 01.01.2020; FNA: 611-19-1-5 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Eingangsformel



Auf Grund des § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes, der zuletzt durch Artikel 237 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:



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