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Artikel 2 - Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 (IntKBBG k.a.Abk.)

Artikel 2 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 FAG § 1, § 11

Das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „52,80864227" durch die Angabe „52,81398351" und die Angabe „45,19541378" durch die Angabe „45,19007254" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die im Folgenden genannten Beträge verändern die Anteile des Bundes, der Länder und Gemeinden nach Absatz 1:

Kalender-
jahr
BundLänderGemeinden
2020minus
11.761.856.907
Euro
7.998.074.350
Euro
3.763.782.557
Euro
2021minus
11.106.407.683
Euro
7.431.407.683
Euro
3.675.000.000
Euro
ab 2022 minus
9.331.407.683
Euro
6.931.407.683
Euro
2.400.000.000
Euro."


 
c)
Absatz 4 wird aufgehoben.

2.
In § 11 Absatz 3 wird die Angabe „95.760.000 Euro" durch die Angabe „50.920.000 Euro", die Angabe „64.512.000 Euro" durch die Angabe „34.304.000 Euro", die Angabe „160.776.000 Euro" durch die Angabe „85.492.000 Euro", die Angabe „94.248.000 Euro" durch die Angabe „50.116.000 Euro" und die Angabe „88.704.000 Euro" durch die Angabe „47.168.000 Euro" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 IntKBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IntKBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 IntKBBG Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 , 5 und 6 treten am 1. Januar 2020 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2886
Artikel 6 KlSchStG Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
... 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2051 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(2) Die im Folgenden ...