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Änderungen an Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 12.12.2025§ 1Artikel 35 Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 319)
 01.01.2023(Inkrafttreten)Artikel 6 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121)
 05.12.2022ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 6 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121)
 01.07.2021Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2, § 3, § 4, § 7
Artikel 7 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.