Zitierungen von § 2 GDolmG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 GDolmG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GDolmG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 GDolmG Antrag auf allgemeine Beeidigung (vom 01.07.2021)
... Als gerichtlicher Dolmetscher für eine Sprache oder mehrere Sprachen wird von der nach § 2 zuständigen Stelle auf Antrag allgemein beeidigt, wer 1. Staatsangehöriger ... der erforderlichen Fachkenntnisse notwendigen Unterlagen. (4) Die nach § 2 zuständige Stelle bestätigt binnen eines Monats nach Eingang des Antrags den Empfang der ... an der Echtheit von vorgelegten Bescheinigungen oder Nachweisen oder benötigt die nach § 2 zuständige Stelle weitere Informationen, so kann sie durch Nachfrage bei der zuständigen ...
§ 7 GDolmG Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verlängerung; Verzicht; Widerruf (vom 01.07.2021)
... die allgemeine Beeidigung bis zur Entscheidung über die Verlängerung durch die nach § 2 zuständige Stelle fort. (2) Die allgemeine Beeidigung wird unwirksam, wenn der ... Pflicht, treu und gewissenhaft zu übertragen, verstoßen hat. (4) Die nach § 2 zuständige Stelle nimmt im Rahmen der Amtshilfe und der Verwaltungszusammenarbeit mit ...
§ 8 GDolmG Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde
... Der Verlust der Beeidigungsurkunde ist dem Aussteller und der nach § 2 zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen. (2) Die Beeidigungsurkunde ist ...
§ 9 GDolmG Datenverarbeitung
... Die nach § 2 zuständige Stelle darf die für die allgemeine Beeidigung erforderlichen ... des Antragstellers können weitere Daten verarbeitet werden. (2) Die nach § 2 zuständige Stelle darf die Daten nach Absatz 1 auf Anfrage den in § 2 genannten ... Die nach § 2 zuständige Stelle darf die Daten nach Absatz 1 auf Anfrage den in § 2 genannten Gerichten sowie anderen öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder ... dazu verarbeitet werden, nach beeidigten Dolmetschern zu suchen. (3) Die nach § 2 zuständige Stelle erteilt auf Antrag Auskunft über das Bestehen oder Nichtbestehen der ...
§ 10 GDolmG Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers
... Der allgemein beeidigte Dolmetscher hat der nach § 2 zuständigen Stelle unverzüglich die Änderung seiner personenbezogenen Daten ... in den Bezirk eines anderen Oberlandesgerichts, so hat die Mitteilung nach Absatz 1 an die nach § 2 nunmehr zuständige Stelle zu erfolgen. Die Rechte und Pflichten zur Datenverwendung ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2121; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982
Artikel 10 StraVMoG Inkrafttreten (vom 12.11.2022)
... 2024 in Kraft. Artikel 4 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. In Artikel 6 tritt § 2 Absatz 2 des Gerichtsdolmetschergesetzes am 5. Dezember 2022 in Kraft. Im Übrigen tritt Artikel 6 am 1. Januar 2023 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982, 2023 I Nr. 216
Artikel 8 VÜbEinkDG Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... am 12. Dezember 2024 in Kraft. Artikel 4 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. In Artikel 6 tritt § 2 Absatz 2 des Gerichtsdolmetschergesetzes am 5. Dezember 2022 in Kraft. Im Übrigen tritt Artikel 6 am 1. Januar 2023 in ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 7 StPOuaFG Änderung des Gerichtsdolmetschergesetzes
... vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121, 2124) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 2 Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung; Verordnungsermächtigung". ... die allgemeine Beeidigung bis zur Entscheidung über die Verlängerung durch die nach § 2 zuständige Stelle fort." c) In Absatz 4 werden die Wörter „Das ... Stelle fort." c) In Absatz 4 werden die Wörter „Das nach § 2 zuständige Gericht" durch die Wörter „Die nach § 2 zuständige ... „Das nach § 2 zuständige Gericht" durch die Wörter „Die nach § 2 zuständige Stelle" ...


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