Das
Bundeskindergeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch
Artikel 15 des Gesetzes vom 11. Juli 2019 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe c wird das Wort „erteilt" durch das Wort „erteilt," ersetzt.
- bb)
- Nach Buchstabe c wird das Wort „oder" gestrichen.
- b)
- Nummer 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe b wird der Punkt am Ende gestrichen.
- bb)
- Nach Buchstabe b wird das Wort „oder" eingefügt.
- c)
- Folgende Nummer 4 wird angefügt:
- „4.
- eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes besitzt."
- 2.
- Dem § 20 wird folgender Absatz 10 angefügt:
Artikel 39 EMobStFG Inkrafttreten (vom 17.12.2020) ... 2 bis 9 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2, 12, 15, 33 , 35 und 37 treten am 1. Januar 2020 in Kraft. (3) Die Artikel 3, 34, 36 und 38 treten ...