Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EMobStFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMobStFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Sätze ersetzt: „§ 62 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451 ) ist für Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, die Zeiträume betreffen, die nach dem 29. ... betreffen, die nach dem 29. Februar 2020 beginnen. § 62 Absatz 2 Nummer 5 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451 ) ist für Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, die Zeiträume betreffen, die nach dem 31. ...
Artikel 4 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
Artikel 39 EMobStFG Inkrafttreten (vom 17.12.2020)
... (2) Die Artikel 2, 12, 15, 33, 35 und 37 treten am 1. Januar 2020 in Kraft. (3) Die Artikel 3 , 34, 36 und 38 treten am 1. März 2020 in Kraft. (4) Artikel 19 tritt am 31. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... nach dem 31. Juli 2019 beginnen. § 62 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451 ) ist für Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, die Zeiträume betreffen, die nach dem 29. ... die nach dem 31. Mai 2022 beginnen. § 62 Absatz 2 Nummer 5 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451 ) ist für Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, die Zeiträume betreffen, die nach dem 31. ...


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