Zitierungen von § 36 IRegG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 IRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 295 SGB V Übermittlungspflichten, Verpflichtung zur Empfangsbereitschaft und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen (vom 31.03.2024)
... der Behandlung, 8. den Nachweis über die Erfüllung der Meldepflicht nach § 36 des Implantateregistergesetzes , 9. bei der Abrechnung von Leistungen im Rahmen von Verträgen nach den ...
§ 301 SGB V Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen (vom 20.07.2021)
... Entgelte, 10. den Nachweis über die Erfüllung der Meldepflicht nach § 36 des Implantateregistergesetzes . Die Übermittlung der medizinischen Begründung von ...
§ 304 SGB V Aufbewahrung von Daten bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse (vom 29.12.2022)
... gelten nicht für den Nachweis über die Erfüllung der Meldepflicht nach § 36 des Implantateregistergesetzes , dessen Speicherung für die Erfüllung der Meldepflicht nach § 17 Absatz 2 des ... Krankenkasse verpflichtet, den Nachweis über die Erfüllung der Meldepflicht nach § 36 des Implantateregistergesetzes an die neue Krankenkasse zu übermitteln, die für die Fortführung der Versicherung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2494
Artikel 3 EIRD Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
...  „8. den Nachweis über die Erfüllung der Meldepflicht nach § 36 des Implantateregistergesetzes ." 4. Dem § 299 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) ... „10. den Nachweis über die Erfüllung der Meldepflicht nach § 36 des Implantateregistergesetzes ." 6. § 304 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 werden ... gelten nicht für den Nachweis über die Erfüllung der Meldepflicht nach § 36 des Implantateregistergesetzes , dessen Speicherung für die Erfüllung der Meldepflicht nach § 17 Absatz 2 des ... die Wörter „den Nachweis über die Erfüllung der Meldepflicht nach § 36 des Implantateregistergesetzes an die neue Krankenkasse zu übermitteln sowie" ...


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