Tabakwaren dürfen unter Steueraussetzung in einem Tabakwarenlager gelagert werden. Tabakwarenlager bedürfen der Erlaubnis. Sie wird auf Antrag nur solchen Personen erteilt, die zum Bezug von Steuerzeichen berechtigt sind (Hersteller und Einführer) oder ausschließlich unversteuerte Tabakwaren abgeben. §
9 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt sinngemäß.
§ 31 TabStG Durchführung (vom 01.01.2007) ... oder aus wirtschaftlichen Gründen das Erlaubnis- und Steuerlagerverfahren (§§ 8 bis 10 ) sowie die Herstellungs- und Lagertätigkeiten näher zu bestimmen und festzulegen, welche ... in das Steuerlager einzubeziehen sind, 14. in einer Freizone abweichend von § 10 für die Erlaubnis zur Lagerung unter Steueraussetzung geringere Anforderungen zu stellen und ... wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer nach § 9 Abs. 2 oder § 10 erkennbar sind, 17. zur Durchführung von Artikel 7 Abs. 7 bis 9 der Richtlinie ...
V. v. 14.10.1993 BGBl. I S. 1738; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 1 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262