Die
Gefahrgutverordnung See in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1475) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 13 die Wörter „kerntechnische Entsorgungssicherheit" durch die Wörter „die Sicherheit der nuklearen Entsorgung" ersetzt.
- 2.
- In § 12 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2, der Überschrift zu § 13 und im Satzteil vor Nummer 1 werden jeweils die Wörter „kerntechnische Entsorgungssicherheit" durch die Wörter „die Sicherheit der nuklearen Entsorgung" ersetzt.
neugefasst durch B. v. 18.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 227
V. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 174