Zitierungen von § 4 KSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 KSG Begriffsbestimmungen
... und Forstwirtschaft; für diesen Sektor sind § 3 Absatz 1 und die §§ 4 , 7 und 8 nicht anzuwenden. 9. Netto-Treibhausgasneutralität: das Gleichgewicht ...
§ 3a KSG Beitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (vom 31.08.2021)
... Ziele nach Absatz 1 erforderlichen nationalen Maßnahmen vorzulegen und umzusetzen. § 4 Absatz 4 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch ...
§ 4 KSG Zulässige Jahresemissionsmengen und jährliche Minderungsziele, Verordnungsermächtigung (vom 31.08.2021)
... Die zulässigen Jahresemissionsmengen gelten, soweit nicht auf der Grundlage des § 4 Absatz 7 eine abweichende Reglung getroffen wird. Rechtsverordnungen nach Satz 1 bedürfen ...
§ 5 KSG Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung
... der einzelnen Sektoren für die auf das Berichtsjahr folgenden Jahre gemäß § 4 Absatz 3 , 3. für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft auch ...
§ 8 KSG Sofortprogramm bei Überschreitung der Jahresemissionsmengen
... Jahresemissionsmenge für einen Sektor in einem Berichtsjahr aus, so legt das nach § 4 Absatz 4 zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten nach der Vorlage ... berücksichtigen und die Jahresemissionsmengen der Sektoren gemäß § 4 Absatz 5 ändern. Vor Erstellung der Beschlussvorlage über die Maßnahmen sind dem ...
§ 9 KSG Klimaschutzprogramme (vom 31.08.2021)
... Maßgeblich für die Maßnahmen nach Satz 2 ist die Einhaltung der nach § 4 festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen. Zudem legt die Bundesregierung fest, ... im Kalenderjahr nach der Fortschreibung des Klimaschutzplans beschlossen. Die nach § 4 Absatz 4 für die Sektoren zuständigen Bundesministerien schlagen innerhalb von sechs Monaten nach ...
§ 10 KSG Berichterstattung (vom 31.08.2021)
... sowie den nationalen Klimaschutzzielen einschließlich der Wirkung auf die Sektoren nach § 4 Absatz 1 . Die Bundesregierung leitet den Klimaschutzbericht für das jeweilige Vorjahr bis ...
§ 11 KSG Unabhängiger Expertenrat für Klimafragen, Verordnungsermächtigung
... Der Expertenrat soll als Ganzes auch übergreifende Expertise zu den Sektoren nach § 4 Absatz 1 abbilden. Die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern ist ...
Anlage 1 KSG (zu den §§ 4 und 5) Sektoren
Anlage 2 KSG (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030 (vom 31.08.2021)
Anlage 3 KSG (zu § 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 (vom 31.08.2021)
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20 - (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 4 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Anlage 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes)
B. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1720
 
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Zitat in folgenden Normen

Expertenrat-Verordnung (ExpertenratV)
V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2386
§ 3 ExpertenratV Unvereinbarkeit von Ämtern und Verschwiegenheitspflicht
... ferner nicht einen Interessenverband repräsentieren, der in einem oder mehreren der in § 4 Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes genannten Sektoren oder im Bereich der Klimaschutzpolitik tätig ist, oder zu diesem in einem ...
§ 5 ExpertenratV Beschlussfassung des Expertenrats für Klimafragen
... dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den nach § 4 Absatz 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes verantwortlichen Bundesministerien, den weiteren ständigen Mitgliedern des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
Artikel 1 1. KSGÄndG Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
... Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft". b) Die Angabe zu § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Zulässige Jahresemissionsmengen und ... b) Die Angabe zu § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Zulässige Jahresemissionsmengen und jährliche Minderungsziele, ... Die Angabe zu Anlage 2 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „Anlage 2 (zu § 4 ) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030 Anlage 3 (zu ... 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030 Anlage 3 (zu § 4 ) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040". 2. In § 1 ... der Ziele nach Absatz 1 erforderlichen nationalen Maßnahmen vorzulegen und umzusetzen. § 4 Absatz 4 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch ... Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zu erlassen." 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 4 Zulässige Jahresemissionsmengen und jährliche Minderungsziele, ... werden. Die zulässigen Jahresemissionsmengen gelten, soweit nicht auf der Grundlage des § 4 Absatz 7 eine abweichende Reglung getroffen wird. Rechtsverordnungen nach Satz 1 bedürfen der ... sowie den nationalen Klimaschutzzielen einschließlich der Wirkung auf die Sektoren nach § 4 Absatz 1 ." 8. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie ... 2 wird aufgehoben. 10. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 4 ) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030  ... 11. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „Anlage 3 (zu § 4 ) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040  ...


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