Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 14 SGB XIV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 SGB XIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XIV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 SGB XIV Anspruch auf Leistungen bei Gewalttaten im Ausland
... die durch ein schädigendes Ereignis nach den §§ 13 und 14 im Ausland eine gesundheitliche Schädigung erleiden, erhalten wegen der gesundheitlichen und ...
§ 113 SGB XIV Örtliche Zuständigkeit (vom 01.01.2024)
...  (2) Bei der Entschädigung von Opfern einer Gewalttat nach den §§ 13 bis 15, bei der Entschädigung von Berechtigten nach § 21 sowie den Leistungen an ...
§ 144 SGB XIV Geldleistungen (vom 01.01.2024)
... in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung: 1. die Führzulage nach § 14 , 2. der Berufsschadensausgleich nach § 30 Absatz 3 bis 12, 3. die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
G. v. 30.08.1990 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 4 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
§ 16 GAD Erkrankungen und Unfälle im Ausland (vom 01.01.2024)
... Unfall infolge derartiger Verhältnisse gilt auch ein Ereignis nach den §§ 13 und 14 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch . Der Schadensausgleich ist ausgeschlossen, wenn sich der Beamte grobfahrlässig der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
G. v. 16.06.2021 BGBl. I S. 1810
Artikel 8 StGBuaÄndG 2021 Folgeänderungen
... 2 wird die Angabe „176b" durch die Angabe „176d" ersetzt. 2. In § 14 Absatz 1 Nummer 6 wird nach der Angabe „Absatz 1" die Angabe „Satz 1" ...

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 14 SozERG Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
... Unfall infolge derartiger Verhältnisse gilt auch ein Ereignis nach den §§ 13 und 14 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch ...