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Artikel 2 - Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (2. DirektZahlDurchfGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 15. Juli 2014 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Dezember 2019.

 
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