Zitierungen von § 69 ATA-OTA-G

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69 ATA-OTA-G verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATA-OTA-G selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 ATA-OTA-G Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
... abgeschlossen haben a) nach diesem Gesetz oder b) nach einer der in § 69 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Vorschriften und 2. die Zeit für die Ausbildung zur ... abgeschlossen haben a) nach diesem Gesetz oder b) nach einer der in § 69 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 genannten ...
§ 66 ATA-OTA-G Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
... 5. das Nähere über die Urkunden für die Erlaubnis nach den §§ 1, 2 und 69 Absatz 2 , 6. das Nähere über die Nachprüfung nach § 69 Absatz 3 sowie ... 1, 2 und 69 Absatz 2, 6. das Nähere über die Nachprüfung nach § 69 Absatz 3 sowie 7. für Inhaberinnen und Inhaber von außerhalb des Geltungsbereichs ...
§ 70 ATA-OTA-G Weiterführung einer begonnenen Ausbildung
... vor dem 1. Januar 2022 eine der in § 69 Absatz 1 genannten Ausbildungen begonnen hat, schließt diese Ausbildung nach den jeweiligen bis dahin ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV)
Artikel 1 V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295; zuletzt geändert durch Artikel 8z6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 9 ATA-OTA-APrV Qualifikation der Praxisanleitung (vom 16.12.2023)
... Führen der Berufsbezeichnung a) nach § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 oder § 69 Absatz 1 oder 3 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes verfügt oder b) nach § 1, § 58 Absatz 1 oder 2 oder nach § 64 des ...
§ 50 ATA-OTA-APrV Ausstellung der Erlaubnisurkunde
... auch bei Bestehen der Nachprüfung nach § 104. (3) Im Fall eines Antrags nach § 69 Absatz 2 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes ist für die Erlaubnisurkunde das Muster nach Anlage 8 zu ...
§ 92 ATA-OTA-APrV Zulassung zur Nachprüfung
... Personen, die nicht auf einer der in § 69 Absatz 1 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes genannten Grundlagen ausgebildet sind, können einen Antrag auf Zulassung zur Nachprüfung ... 2. ein Nachweis über die erworbene Berufsqualifikation, die nicht auf einer der in § 69 Absatz 1 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes genannten Grundlagen erlangt worden ...


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