Artikel 1 - Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (ATA-OTA-GEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2022 ATA-OTA-G mWv. 21. Dezember 2019

(gesamter Text siehe Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz - ATA-OTA-G)



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