Bekanntmachung der Neufassung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-StaatsvertragNB k.a.Abk.)

B. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2852 (Nr. 51); Geltung ab 01.10.2019
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Bekanntmachung
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Bekanntmachung ändert mWv. 1. Oktober 2019 IT-Staatsvertrag § 9, § 11

Auf Grund des Artikels 1 des Gesetzes zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag vom 4. August 2019 in Verbindung mit Artikel 2 des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (BGBl. I S. 1126) wird nachstehend der Wortlaut des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG unter seiner neuen Überschrift in der seit dem 1. Oktober 2019 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt

1.
den am 1. April 2010 in Kraft getretenen Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (BGBl. 2010 I S. 662) und

2.
den am 9. August 2019 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1126, 2851).

(gesamter Text und frühere Fassung siehe IT-Staatsvertrag)

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Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

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