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Änderung Anlage 5 ESanMV vom 01.01.2021

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Anlage 5 ESanMV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung
Anlage 5 ESanMV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1780

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 5 Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Förderfähig sind folgende Lüftungsanlagen:

(Text neue Fassung)

Förderfähig sind folgende Anlagensysteme:

- Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme, die feuchte-, kohlendioxid- oder mischgasgeführt sind und eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h) aufweisen.

- Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager, mit denen

- ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 80 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h) oder

- ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h)

erreicht wird.

vorherige Änderung nächste Änderung

- Kompaktgeräte für energieeffiziente Gebäude mit folgenden Eigenschaften:

- Kompaktgeräte mit
Luft-Luft-Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe, mit denen

- ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75 Prozent bei einer Jahresarbeitszahl von εWP;m 3,50 und



- Kompaktgeräte mit Luft-Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe, mit denen

- ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75 Prozent bei

-
einer jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz von ηs (ETA S) 140 Prozent (bei 35 °C) und

- eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h)

erreicht wird.

vorherige Änderung

- Kompaktgeräte mit Luft-Luft-/Wasserwärmepumpe ohne Luft-Luft-Wärmeübertrager, mit denen eine Jahresarbeitszahl von εWP;m 3,50 bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h) erreicht wird.

Eine
Lüftungsanlage muss einreguliert sein und mindestens in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Lüftung zum Feuchteschutz) für das Gebäude beziehungsweise für mindestens sämtliche Nutzungseinheiten sicherzustellen.



- Kompaktgeräte ohne Luft-Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe, mit denen eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von ηs (ETA S) 140 Prozent (bei 35 °C) bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h) erreicht wird. Eine Lüftungsanlage muss einreguliert sein und mindestens in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannte Lüftung zum Feuchteschutz für das Gebäude beziehungsweise für mindestens sämtliche Nutzungseinheiten sicherzustellen.

Die jeweiligen Anforderungen an die spezifische elektrische Leistungsaufnahme von Ventilatoren und an den Wärmebereitstellungsgrad von Lüftungsanlagen werden gleichwertig erfüllt, wenn die Lüftungsanlage einen spezifischen Energieverbrauch von SEV < 26 kWh / (m² a) gemäß Ökodesign-Richtlinie aufweist.

Lüftungsanlagen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an die umweltgerechte Gestaltung von Wohnungslüftungsanlagen einhalten.