Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen (PBNUBestVBek k.a.Abk.)

B. v. 04.02.2020 BGBl. I S. 135 (Nr. 5); Geltung ab 12.02.2020
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Bekanntmachung ändert mWv. 12. Februar 2020 PBNUBestV § 3

Die Verschmelzung der Deutschen Postbank AG auf die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG ist am 25. Mai 2018 in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG eingetragen worden. Somit wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen vom 18. Mai 2018 (BGBl. I S. 618) nach ihrem § 3 mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.

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