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Anhang 7 - Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung (12. BWOÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199 (Nr. 8); Geltung ab 22.02.2020
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Anhang 7 zu Artikel 1 Nummer 20



Anlage 29 (zu § 72 Absatz 1) Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk

Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 1 (BGBl. 2020 I S. 208)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 2 (BGBl. 2020 I S. 209)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 3 (BGBl. 2020 I S. 210)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 4 (BGBl. 2020 I S. 211)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 5 (BGBl. 2020 I S. 212)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 6 (BGBl. 2020 I S. 213)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 7 (BGBl. 2020 I S. 214)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 8 (BGBl. 2020 I S. 215)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 9 (BGBl. 2020 I S. 216)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 10 (BGBl. 2020 I S. 217)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 11 (BGBl. 2020 I S. 218)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 12 (BGBl. 2020 I S. 219)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 13 (BGBl. 2020 I S. 220)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 14 (BGBl. 2020 I S. 221)