Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack (2. LabChemAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 326 (Nr. 10); Geltung ab 01.08.2020
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Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann den Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack in der vom 1. August 2020 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. LabChemAusbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. LabChemAusbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
B. v. 24.04.2020 BGBl. I S. 868
Bekanntmachung LabChemAusbVNB
... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 3. März 2020 (BGBl. I S. 326 ) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich ...


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