Die
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom
23. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2937) ist wie folgt zu berichtigen:
In
Artikel 2a sind in der Überschrift und im Einleitungssatz jeweils die Wörter „anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" durch die Wörter „anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen" zu ersetzen.