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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (StKAdG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. März 2020 EGBGB Artikel 17b, Artikel 22, Artikel 23, Artikel 229

Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 540) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 17b Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „Absatz 1 Satz 2 und" gestrichen.

2.
Artikel 22 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Annahme als Kind im Inland unterliegt dem deutschen Recht. Im Übrigen unterliegt sie dem Recht des Staates, in dem der Anzunehmende zum Zeitpunkt der Annahme seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat."

3.
In Artikel 23 Satz 1 werden nach dem Wort „Abstammungserklärung" das Komma und die Wörter „Namenserteilung oder Annahme als Kind" durch die Wörter „oder einer Namenserteilung" ersetzt.

4.
Dem Artikel 229 wird folgender § 52 angefügt:

„§ 52 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Auf vor dem 31. März 2020 abgeschlossene Vorgänge bleibt das bisherige Internationale Privatrecht anwendbar."



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 StKAdG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StKAdG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 569; zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 5 COVFAbG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 541 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Artikel 240 ...