Artikel 8 - Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen (ViehVerkVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung


Artikel 8 ändert mWv. 10. April 2020 TierSeuchErV § 1

In § 1 der Tierseuchenerreger-Verordnung vom 25. November 1985 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) geändert worden ist, wird im einleitenden Satzteil vor dem Wort „Teile" das Wort „vermehrungsfähige" eingefügt.



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