Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2020 aufgehoben

Eingangsformel - COVID-19-Arbeitszeitverordnung (COVID-19-ArbZV)

V. v. 07.04.2020 BAnz AT 09.04.2020 V2
Geltung ab 10.04.2020 bis 31.07.2020; FNA: 8050-21-4 Arbeitszeitrecht

Eingangsformel



Auf Grund des § 14 Absatz 4 des Arbeitszeitgesetzes, der durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 575) angefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit:



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