Änderung § 4 DIVI IntensivRegister-Verordnung vom 01.06.2021

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§ 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2021 geltenden Fassung
§ 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 3b G. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1174
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt nach § 5 Absatz 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt nach § 5 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft.

 



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