Zitierungen von § 4b SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4b SARS-CoV-2-AMVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SARS-CoV-2-AMVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 8a CovidIfSGAnpG 2022 Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
... 2022 (BAnz AT 17.08.2022 V2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 und 4 wird aufgehoben. b) ...

Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und der Monoklonale-Antikörper-Verordnung
V. v. 03.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 97
Artikel 1 SARS-CoV-2-AMVVuaÄndV Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
... „bis einschließlich 7. April 2023 erfolgte" eingefügt. 2. § 4b wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...

Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
V. v. 16.08.2022 BAnz AT 17.08.2022 V2
Artikel 1 4. SARS-CoV-2-AMVVÄndV
... 4 bis 9 wird aufgehoben. 2. Nach § 4 werden die folgenden §§ 4a und 4b eingefügt: „§ 4a Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit der ... in Höhe von 8 Euro einschließlich Umsatzsteuer je erbrachter Belieferung. § 4b Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von antiviralen Arzneimitteln zur ...


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